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Mitgliederversammlung
Es ist eine Gelegenheit für Mitglieder, ihre Ideen zu äußern, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und die Bindungen zu stärken, die unsere Gemeinschaft gedeihen lassen.
„Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladefrist von drei Wochen durch persönliche schriftliche Einladung einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.“ (Satzung des DCZL, §11, Satz 1)